Der Aufsichtsrat (1. Teil)

Nachdem wir bereits die Vereinsgremien Mitgliederversammlung und Wahlausschuss vorgestellt haben, widme wir uns nun dem Aufsichtsrat des FC Schalke 04 e.V.

Der Aufsichtsrat – welche Aufgaben hat dieser eigentlich? Im Prinzip und ganz vereinfacht gesagt soll der Aufsichtsrat das machen, was der Name schon andeutet: beaufsichtigen.

Aber wen?

Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und beruft ihn ab. Genau dieser Vorstand wird vom Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Vereinsaufgaben kontrolliert bzw. um bei obigem Begriff zu bleiben: beaufsichtigt.

Wie sieht denn konkret diese Beaufsichtigung oder Kontrolle aus?

Grundsätzlich basieren die Aufgaben des Aufsichtsrates zur Kontrolle auf finanztechnischen und organisatorischen Tätigkeiten.

Dabei bestimmt der Aufsichtsrat die Geschäftsordnung des Vorstandes, gibt vor der Mitgliederversammlung eine Empfehlung an die Mitglieder zur Entlastung des Vorstandes und beschließt zum Beispiel zu Beginn des Geschäftsjahres den vom Vorstand vorzulegenden Finanzplan.

Noch interessanter hinsichtlich der Aufgaben wird es beim Blick in die Satzung: Der Aufsichtsrat muss bestimmten Rechtsgeschäften des Vorstandes vorher seine schriftliche Zustimmung erteilen.

Neben solchen Geschäften wie dem Erwerb, der Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, der Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von Mietverpflichtungen für Verbindlichkeiten Dritter, dem Abschluss von Darlehensverträgen sowie von Sicherungsgeschäften dazu, ist eine zustimmungspflichtige Geschäftsart manchen sicherlich bereits im Zusammenhang mit dem damaligen Satzungsänderungsantrag „Lex Magath“ ein Begriff.

Die Satzung besagt an dieser Stelle nämlich, dass der Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art, deren Laufzeit entweder zwei Jahre überschreitet oder die einen einmaligen oder jährlichen Gegenstandswert von mehr als 300.000,- € haben, der Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf.

Jeder hat sicherlich ein Gefühl dafür, mit welchen Beträgen im Profifußball hantiert wird und welche Zahlen durch die Medien geistern. Daher ist klar, dass mit diesem Passus zwangsläufig eine Vielzahl von Rechtsgeschäften zustimmungspflichtig ist.

Dazu gehören dann auch beispielweise neue Sponsorenverträge (Stichwort „viagogo“) und Verträge mit sportlichem Hintergrund, z.B. ob Horst Heldt Spielertransfers oder Vertragsverlängerungen durchführen kann. Also ist im Prinzip fast alles betroffen, was uns Schalker tagaus und tagein bewegt.

Aufgrund dieser umfangreichen Aufgaben hinsichtlich einer objektiven Beurteilung der Vorstandsarbeit darf dementsprechend kein Aufsichtsratsmitglied zum Vorstand gehören. Manchmal wirkt es in der Außendarstellung zwar, als wäre eine Person des Aufsichtsrates der alleinige Schalke-Boss, nach der Satzung des FC Schalke 04 e.V. ist das allerdings nicht korrekt.

Die Aufgaben des Aufsichtsrates sind also von relevanter Bedeutung für den FC Schalke 04 e.V., seine Gegenwart und Zukunft.

Daher ist es wichtig, dass der Aufsichtsrat in seiner Besetzung über wirtschaftliche und sportliche Kompetenz verfügt, allerdings sollte es noch darüber hinausgehen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollten genauso ein Gespür für Schalke, Schalkes besondere Andersartigkeit und Empathie für die Gefühlslage der Fans und Mitglieder verinnerlicht haben. Und natürlich die Fähigkeit, fragwürdige Entscheidungen oder Tätigkeiten des Vorstandes kritisch zu beurteilen und dementsprechend unabhängig zu agieren.

Selbstverständlich kann es auch vorteilhaft für den Verein sein, wenn ein Aufsichtsratsmitglied eine hohe Reputation in der Politik und/oder Gesellschaft besitzt.

Daher ist die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder von enormer Bedeutung für uns Mitglieder und für unseren FC Schalke 04 e.V.

Wie die Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden und wer im Aufsichtsrat sitzt, das erfahrt ihr im 2. Teil.

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