Der eingetragene Verein – der muss bleiben. So oder ähnlich lautet das Mantra von Vorstand, Aufsichtsrat oder auch einzelnen Repräsentanten des Ehrenrates wie Klaus Fischer. Wer dieses Bekenntnis mit Leben erfüllen möchte, beachtet und stärkt vor allem die Rechte der Vereinsmitglieder. Denn die Mitgliederversammlung ist, wie es auch unzweideutig in der Satzung des FC Schalke 04 heißt, das „oberste Beschlussorgan des Vereins“.
Der Aufsichtsrat schlägt nun vor, dass ihm, also dem Kontrollgremium des Vereins, in Zukunft maximal zwölf (bislang: maximal elf) Mitglieder angehören sollen. Diesen Vorschlag – wen wundert’s – lässt der Aufsichtsrat gleichzeitig selbst zu und empfiehlt ihn zur Annahme auf der JHV am 4. Mai. Der Aufsichtsrat will dabei die Möglichkeit haben, ein weiteres Mitglied zu „kooptieren“, d.h. ohne Wahl durch die Mitgliederversammlung aufzunehmen (lat.: cooptare = hinzunehmen).
Eine solche Verfahrensweise schwächt die Rechte der Mitglieder und damit die Vereinsdemokratie. Durch ein zusätzliches kooptiertes Mitglied (dann maximal vier, bislang maximal drei) würden sich die Mehrheitsverhältnisse im Aufsichtsrat entscheidend verändern, denn auch der Sportbeirat bestimmt ein Mitglied und der SFCV entsendet ein weiteres. Dadurch würde die Mitgliederversammlung nicht mehr die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder wählen, wie es laut Satzung momentan der Fall ist und es auch den Prinzipien der Vereinsdemokratie entspricht. Es entstünde also die unbefriedigende Situation, dass eine Sitzung mit (vier) kooptierten und (zwei) entsendeten Aufsichtsräten beschlussfähig wird („Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens sechs stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind“). Der Wille des obersten Organs im Verein bliebe unberücksichtigt.
Von Vereinsseite wird argumentiert, dass mit dem Wachstum des Vereins und angesichts der Konkurrenz mit den zahlreichen Kapitalgesellschaften in der Bundesliga die Kompetenz des Aufsichtsrates erweitert werden müsse. Dieser Gedanke ist sicherlich nicht abwegig, doch ist darauf zu achten, dass der FC Schalke 04 ein eingetragener Verein bleibt, der diesen Namen auch verdient, also mit unverletzten Mitgliederrechten. Vorstellbar wäre eine Lösung, bei der die Zahl der kooptierten Aufsichtsräte unter der Maßgabe erhöht wird, dass weiterhin die von der Mitgliederversammlung gewählten Aufsichtsräte in der Mehrheit sind. In Zukunft denkbar wäre auch eine Kooptation in den Aufsichtsrat ohne Stimmrecht.
Gelegentlich ist zu hören, dass sich ranghohe Vertreter aus Wirtschaft und Politik ein Engagement im Aufsichtsrat des FC Schalke 04 vorstellen können, sich aber dem Risiko einer Wahl durch die Mitglieder nicht stellen wollen. Die Furcht steht im Raum, vom Plenum abgelehnt zu werden. Hier wäre zu entgegnen, dass Aufsichtsräte, die sich dem demokratischen Prozess nicht unterziehen wollen, als schwach anzusehen sind und dem FC Schalke 04 mit seinen Werten und Traditionen nicht zur Ehre gereichen. Anders formuliert: Wenn eine für den Aufsichtsrat kandidierende Person zu überzeugen weiß und die Mehrheit der Mitgliederversammlung auf seine/ihre Seite bringt, erfreut sich dieses zukünftige Mitglied des Aufsichtsrates der vollen demokratischen Legitimation einer funktionierenden Vereinsdemokratie.
Wir meinen: So sieht ein wahrhaft starkes Schalke aus, und so erhält sich die Rechtsform des eingetragenen Vereins ihre Substanz.
Uwe Englert
Wie in allen „Kommentaren und Erläuterungen“ auf dieser Seite auch hier wieder, wenn es auch abgestritten wird, Meinungsmache! Waren es zuletzt die versteckten Hinweise auf mögliche Manipulationen bei der Verwendung von elektronischen Wahlgeräten vor dem Hintergrund, „Mitglieder könnten deren Funktionsweise bzw. Bedienung nicht verstehen“, heißt es jetzt, wenn es ein weiteres kooptiertes Mitglied in AR gäbe: Der Wille des obersten Organs im Verein bliebe unberücksichtigt. Mal wieder Bedenken, dass der Infiltrationsprozess misslingt?
Hallo Herr Liepold, danke zunächst einmal für Ihren Kommentar. Schade allerdings ist, dass sie mit Vokabeln wie „Meinungsmache“ oder „Infiltrationsprozss“ ziemlich tief hineinlangen in die rhetorische Kriegskiste. Warum haben Sie das nötig? – Wir hatten im Artikel oben dargelegt, dass durch eine weitere Kooptation die dann sechs entsendeten und kooptierten Aufsichtsräte, mit anderen Worten die NICHT gewählten Vertreter, allein beschlussfähig wären. Die Mitgliederversammlung, das oberste Beschlussorgan des Vereins, würde nicht mehr durch den vereinsdemokratischen Prozess der Wahl die Mehrheit der Vertreter im Aufsichtsrat stellen. Das schwächt natürlich das wichtigste Organ des Vereins und damit auch das Prinzip des eingetragenen Vereins. Eine solche Verfahrensweise steht zu feierlichen Gelübden, den e.V. stärken oder zumindest bewahren zu wollen, im Widerspruch. Wenn Sie mit dieser Sichtweise nicht übereinstimmen, Herr Liepold, freuen wir uns auf Ihre Argumente.
He understood that he blew it.
Leave me alone!
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