Das Leitbild zu definieren, zu formulieren und 2012 gemeinsam zu verabschieden, war ein großer Erfolg. Und einer der wenigen und letzten einigenden Momente in der Schalker Familie.
Doch was ist in der Zwischenzeit aus unserem Leitbild geworden? Wer hält sich an die Normen die unser Schalke definieren, die uns einzigartig machen und abgrenzen vom großen Rest der (Fußball-)Welt?
Durch das Eingehen von ethisch nicht vereinbaren Verträgen (viagogo) einerseits und eine respektlose und oft unter der Gürtellinie agierende Streitkultur andererseits haben wir Mitglieder, Fans und Vereinsgremien im letzten Jahr Grenzen überschritten. Grenzen, die wir uns ein Jahr zuvor selbst gesetzt haben.
In der jetzigen Form lief das Leitbild Gefahr, ein Papier ohne Wert zu werden, denn es fehlte an Verbindlichkeit! Was nutzt ein zugegebenermaßen recht schwammig formuliertes Leitbild, wenn man sich gleich im ersten Jahr nach dessen Verabschiedung nicht in der Mitte des Leitbilds bewegt, sondern am Rand oder darüber hinweg?
Aus diesem Grund haben wir überlegt, wie wir unserem Leitbild mehr Aufmerksamkeit und Achtung schenken können, was unseres Erachtens nur durch Verankerung in die Vereinssatzung geschehen kann.
Inhalt unseres Antrags auf Änderung der Satzung war es daher, dass sich der Ehrenrat mit Verstößen gegen das Leitbild auseinander setzt und diese beurteilt.
Leider wurde dieser Antrag durch den Aufsichtsrat nicht zugelassen, da man ihn für rechtlich nicht machbar hielt. Diverse, teils recht konstruierte Argumente wurden genannt, die eine Eintragung in das Vereinsregister nach Einschätzung von Aufsichtsrat und Vorstand unmöglich machten.
Im Rahmen einer sachlichen Aussprache und Diskussion ist es jedoch gelungen, eine Formulierung zu finden, die alle Bedenken der Vereinsseite umgeht und die Verankerung des Leitbildes in der Satzung dennoch ermöglicht. Der neue Antrag, der jetzt auch die Unterstützung des Aufsichtsrates erfährt, lautet wie folgt:
§5.2.2
Der Ehrenrat wird von sich aus tätig, wenn ihm grob unsportliches oder vereinsschädigendes Verhalten von Mitgliedern oder Organmitgliedern oder rechtswidriges bzw. satzungswidriges Handeln von Vereinsorganen bekannt wird, wobei die Wertungen des Leitbildes zu berücksichtigen sind.
Wir wünschen uns, dass dieser Antrag von der Mitgliederversammlung angenommen wird und Zustimmung findet.
Nach der Definition vor zwei Jahren wäre dies der nächste konsequente und gemeinsame Schritt in Richtung eines wieder vereinten Schalke.
Glück Auf!
Thorsten Altfeld
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