Tag Archiv für Kooptation

Gegenargumente zum Antrag auf Kooptation für ein weiteres Aufsichtsratsmitglied

Der eingetragene Verein – der muss bleiben. So oder ähnlich lautet das Mantra von Vorstand, Aufsichtsrat oder auch einzelnen Repräsentanten des Ehrenrates wie Klaus Fischer. Wer dieses Bekenntnis mit Leben erfüllen möchte, beachtet und stärkt vor allem die Rechte der Vereinsmitglieder. Denn die Mitgliederversammlung ist, wie es auch unzweideutig in der Satzung des FC Schalke 04 heißt, das „oberste Beschlussorgan des Vereins“.

Der Aufsichtsrat schlägt nun vor, dass ihm, also dem Kontrollgremium des Vereins, in Zukunft maximal zwölf (bislang: maximal elf) Mitglieder angehören sollen. Diesen Vorschlag – wen wundert’s – lässt der Aufsichtsrat gleichzeitig selbst zu und empfiehlt ihn zur Annahme auf der JHV am 4. Mai. Der Aufsichtsrat will dabei die Möglichkeit haben, ein weiteres Mitglied zu „kooptieren“, d.h. ohne Wahl durch die Mitgliederversammlung aufzunehmen (lat.: cooptare =  hinzunehmen).

Eine solche Verfahrensweise schwächt die Rechte der Mitglieder und damit die Vereinsdemokratie. Durch ein zusätzliches kooptiertes Mitglied (dann maximal vier, bislang maximal drei) würden sich die Mehrheitsverhältnisse im Aufsichtsrat entscheidend verändern, denn auch der Sportbeirat bestimmt ein Mitglied und der SFCV entsendet ein weiteres. Dadurch würde die Mitgliederversammlung nicht mehr die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder wählen, wie es laut Satzung momentan der Fall ist und es auch den Prinzipien der Vereinsdemokratie entspricht. Es entstünde also die unbefriedigende Situation, dass eine Sitzung mit (vier) kooptierten und (zwei) entsendeten Aufsichtsräten beschlussfähig wird („Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens sechs stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind“). Der Wille des obersten Organs im Verein bliebe unberücksichtigt.

Von Vereinsseite wird argumentiert, dass mit dem Wachstum des Vereins und angesichts der Konkurrenz mit den zahlreichen Kapitalgesellschaften in der Bundesliga die Kompetenz des Aufsichtsrates erweitert werden müsse.  Dieser Gedanke ist sicherlich nicht abwegig, doch ist darauf zu achten, dass der FC Schalke 04 ein eingetragener Verein bleibt, der diesen Namen auch verdient, also mit unverletzten Mitgliederrechten. Vorstellbar wäre eine Lösung, bei der die Zahl der kooptierten Aufsichtsräte unter der Maßgabe erhöht wird, dass weiterhin die von der Mitgliederversammlung  gewählten Aufsichtsräte in der Mehrheit sind. In Zukunft denkbar wäre auch eine Kooptation in den Aufsichtsrat ohne Stimmrecht.

Gelegentlich ist zu hören, dass sich ranghohe Vertreter aus Wirtschaft und Politik ein Engagement im Aufsichtsrat des FC Schalke 04 vorstellen können, sich aber dem Risiko einer Wahl durch die Mitglieder nicht stellen wollen. Die Furcht steht im Raum, vom Plenum abgelehnt zu werden. Hier wäre zu entgegnen, dass Aufsichtsräte, die sich dem demokratischen Prozess nicht unterziehen wollen, als schwach anzusehen sind und dem FC Schalke 04 mit seinen Werten und Traditionen nicht zur Ehre gereichen. Anders formuliert: Wenn eine für den Aufsichtsrat kandidierende Person zu überzeugen weiß und die Mehrheit der Mitgliederversammlung auf seine/ihre Seite bringt, erfreut sich dieses zukünftige Mitglied des Aufsichtsrates der vollen demokratischen Legitimation einer funktionierenden Vereinsdemokratie.

Wir meinen: So sieht ein wahrhaft starkes Schalke aus, und so erhält sich die Rechtsform des eingetragenen Vereins ihre Substanz.

Uwe Englert

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