Wahlausschuss (3. Teil)

Die Hauptaufgabe des Wahlausschusses ist es wie eingangs erwähnt, über die Zulassung von Kandidaten zur Aufsichtsratswahl zu entscheiden. Dabei legt der Wahlausschuss zunächst fest, wieviele Kandidaten überhaupt zur Wahl zugelassen werden. Dies sollten in der Regel mehr Kandidaten sein als Posten zu vergeben sind, höchstens aber doppelt so viele. Im Regelfall sind zwei Aufsichtsratsämter zu vergeben, so dass möglichst vier Kandidaten ausgewählt werden.

Alle Kandidaten erhalten die Gelegenheit, sich dem Wahlausschuss persönlich vorzustellen, zuvor wird ihnen bereits ein Fragebogen zugeschickt. Bei der Auswahl der Kandidaten sollen sich die Wahlausschussmitglieder ,,alleine vom Interesse des Vereins an der Besetzung des Aufsichtsrats durch geeignete Persönlichkeiten leiten lassen”. Es fällt nicht schwer, sich vorzustellen, dass es bei den Abstimmungen innerhalb des Wahlausschusses durchaus auch kontrovers zugehen kann. Sofern jedenfalls der Wahlausschuss auch ,,gemischt” besetzt ist.

Dies war in der Vergangenheit nicht immer der Fall, so dass im Westline-Forum bereits Stimmen laut wurden, dass hier seitens des Vorstandes durchaus einige ,,genehme” Kandidaten im Vorfeld gepusht wurden, um bei der Wahl zum Wahlausschuss die besseren Karten zu haben, und später im Wahlausschuss ebenfalls auch lieber Kandidaten bevorzugten, die ,,auf Linie” sind.

Man ist versucht, daran zu erinnern, dass der Wahlausschuss ungeeignete Kandidaten ablehnt, nicht aber unbequeme. Es gibt vielleicht auch unbequeme und ungeeignete, aber davon soll hier mal nicht die Rede sein.

Bald geht’s weiter mit dem 4. Teil!

7 comments

  1. In fact, he works as a manager here.

    She refuses to go on a blind date again because she had bad experience.

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