Abstimmungen auf der JHV 2014

Hier schon mal ein paar Zeilen zu den Vereinsgremien des FC Schalke 04. Am 4. Mai findet bekanntlich die Jahreshauptversammlung statt. Hier wird der Wahlausschuss komplett von der Mitgliederversammlung neu gewählt. Der Wahlausschuss besteht aus 7 Mitgliedern, die auf drei Jahre gewählt werden.

Die Anmeldefrist für Bewerbungen um ein Amt im Wahlausschuss ist grad abgelaufen, es stehen also die Kandidaten nun fest. Die Liste ist allerdings noch nicht kommuniziert worden. Wir kommen dazu noch im Laufe unserer Berichterstattung im Vorfeld der JHV zurück.

Der Wahlausschuss prüft die Kandidaten für den Aufsichtsrat auf ihre Eignung. Diesmal stehen die zwei Posten im Aufsichtsrat zur Wahl, die bislang von Dr. Armin Langhorst (früherer Vereinsarzt) und Dr. Jens Buchta (Rechtsanwalt) besetzt werden. Die Bewerber um eine Aufsichtsratskandidatur müssen dabei von (mindestens) drei stimmberechtigten Mitgliedern vorgeschlagen werden. Auch hier ist die Bewerbungsfrist nun um.

Der Wahlausschuss wird etwa Mitte April die Bewerber prüfen und soll mehr Kandidaten zulassen, als Aufsichtsratsämter zu besetzen sind, höchstens aber die doppelte Zahl. Die Untergrenze ist also eine Soll-Bestimmung, die Obergrenze eine Muss-Bestimmung. Es wird daher maximal vier Kandidaten für die zwei zu besetzenden Aufsichtsratssitze gebe. Auch hier beträgt die Amtszeit drei Jahre.

Die Aufsichtsratskandidaten werden sich im Vorfeld im „Schalker Kreisel“ und auch auf der JHV mit ihrem „Programm“ vorstellen. Dabei ist es ein bisschen wie in der Politik: Die Kandidatur-Rede muss nicht unbedingt mit dem übereinstimmen, wie später das Amt tatsächlich interpretiert wird. Auch hierzu gibt es sicherlich einige prominente Beispiele, insbesondere von Kandidaten, die auf der JHV noch stark die Fan-Interessen herausstellten, wovon aber in der späteren Amtszeit – subjektiv empfunden – nicht mehr allzu viel zu sehen war.

Sowohl bei den Wahlen zum Wahlausschuss als auch zum Aufsichtsrat ist schriftlich abzustimmen. In der Vergangenheit hieß das: Auf Wahlzettel ankreuzen, in Urne werfen und danach wird ausgezählt. In §6.3 hat es dazu letztes Jahr eine Neuerung gegeben: „Sofern die Satzung eine schriftliche Abstimmung vorsieht, kann der Versammlungsleiter nach freiem Ermessen bestimmen, dass statt einer schriftlichen Abstimmung eine geheime Abstimmung mittels eines elektronischen Abstimmverfahrens durchgeführt wird, sofern die Voraussetzungen dafür in der betreffenden Mitgliederversammlung gegeben sind.“

Es ist daher davon auszugehen, dass wir bei der kommenden JHV das erste Mal so abstimmen wie das Publikum bei „Wer wird Millionär“. Das hat den entscheidenden Vorteil, dass die Ergebnisse quasi auf Knopfdruck verfügbar sind. Der große Nachteil ist, dass die Wahlergebnisse kaum mehr nachvollziehbar sind. Man muss also in das elektronische Verfahren vertrauen. Ein wenig seltsam mutet bei dieser Regelung an, dass „der Versammlungsleiter nach freiem Ermessen bestimmen kann“, ob das elektronische Verfahren angewendet werden kann. Man wird auch dem Versammlungsleiter vertrauen müssen.

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11 comments

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